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1. Allgemeines - Geltungsbereich

 

 

6. Gefahrenübergang

1.

Die Geschäftsbedingungen gelten stets für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen; das heißt insbesondere auch dann, wenn sie nicht nochmals vereinbart werden oder der Kunde Angebote/Annahmen/Bestätigungen unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen vornimmt, selbst wenn diese ergänzende zusätztliche Regelungen enthalten.

 

1.

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, insbesondere auch dann, wenn wir die Besorgung des Versands, sowie dessen Kosten übernommen haben. Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, erfolgt der Versand in der von uns nach billigem Ermessen gewählten Art und Weise. Eine vom Kunden gewünschte Transportversicherung hat dieser selbst abzuschließen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Unternehmer zu vertreten hat, so geht die Gefahr im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über.

2.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei dennn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungsverkauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Verbraucher über.

3.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, nebenberufliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen, nebenberuflichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.

 

3.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher im Verzug der Annahme ist.

 

2. Vertragsschluß

 

4.

Von uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert oder bestätigt werden. Bei einer Überschreitung einer von uns ausdrücklich zugesicherten Lieferfrist von mehr als vier Wochen gilt eine Nachlieferungsfrist von weiteren zwei Wochen als angemessen. Erst nach Ablauf dieser Nachlieferfrist wird der Kunde aus einer Abnahmepflicht entlassen. Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu.

1.

Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtümer, Änderungen oder Druckfehler behalten wir uns ausdrücklich vor. Ein Zwischenverkauf von Waren, die zunächst als vorrätig angeboten werden, wird ausdrücklich vorbehalten.

 

5.

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrung, unvorhersehbare Betriebsstörungen und sonstige, nach Vertragsschluss entstehenden Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben oder beeinflussen können, wie auch etwa verspäteter Materialeingang, verlängern angemessen die von uns genannten, auch zugesicherten Lieferfristen oder aber geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden erwachsen hieraus keine weitergehenden Rechte.

2.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

 

 

7. Gewährleistung

3.

Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann nicht mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

1.

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel an der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4.

Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem unserer Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

2.

Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart : Bei Produkten im Wert unter 50,00 € kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache 50,00 €, steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von mindestens 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.

5.

Teillieferungen bzw. Lieferungen von Mindermengen sind zulässig, soweit nicht anders vereinbart.

 

3.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktritt zu.

6.

Nebenabreden sind nur wirksam vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt in gleichem Maße für die Aufhebung dieser.

 

4.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Kauf auch für den Kunden ein Handelsgeschäft, so hat er unsere Lieferung unverzüglich nach Empfang, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang schriftlich anzuzeigen.

 

3. Eigentumsvorbehalt

 

5.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für Mangelhaftigkeit der Sache.

1.

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei fortlaufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung der Saldoforderung.

 

6.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nichterfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

2.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

 

7.

Gegenüber Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, bei Verbrauchern zwei Jahre, jeweils beginnend ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (s. 7.4). Die Gewährleistungsfristen werden nicht durch Zeiträume verlängert, in denen Maßnahmen der Gewährleistung durchgeführt werden.

3.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere bei Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

 

8.

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

4.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

9.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung/Gebrauchsanweisung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung/Gebrauchsanweisung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung/Gebrauchsanleitung der ordnungsgemäßen Montage/dem ordnungsgemäßen Gebrauch entgegensteht.

5.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, sofern er sich uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages mit sämtlichen Nebenabereden ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

10.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn sie in einem ursächlichen Zusammenhang damit stehen, dass

die mitgelieferte Betriebsanleitung/Einbauanweisung nicht befolgt wurde

eine nicht vom Hersteller vorgesehene Überbeanspruchung der Ware erfolgte

eine unsachgemäße Änderung/Wandlung der gelieferten Ware vorgenommen wurde

die gelieferte Ware nicht gemäß der Vorgaben des Herstellers behandelt oder benutzt wurde

6.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten/Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so werben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen vermischt/vermengt/verbunden werden.

 

11.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

4. Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag

 

 

8. Haftungsbeschränkungen

1.

Sofern zwischen uns und einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB geschlossen wurde, hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware an uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

 

1.

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorgesehenen, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2.

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrecht zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrecht bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Bei einem Bestellwert über 40,00 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zutragen. Eine Rücknahme erfolgt hier innerhalb unseres RMA-Verfahrens. Unfreie Sendungen werden generell nicht angenommen.

 

2.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Dieser Wertverlust kann sich bis zur vollen Höhe des Kaufpreises summieren.

 

3.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wen uns Arglist vorwerfbar ist.

 

5. Vergütung

 

 

9. Schlussbestimmungen

1.

Der von uns angebotene Preis ist freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Nachlieferungen.

 

1.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2.

Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die Einstufung in eine bestimmte Kunden-, Preis- bzw. Rabattgruppe. Es besteht kein Anspruch auf gewährte Sonderkonditionen. Sie können ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen oder geändert werden, sofern sie nicht schriftlich beiderseitig vereinbart wurden.

 

2.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageergebung nicht bekannt ist.

3.

Für Unternehmer gelten stets die am Tage der Auslieferung geltenden Preise. Diese verstehen sich ausschließlich in Euro (€) und gelten ausschließlich für Unternehmer ab Lager. Die enthaltende oder noch zu addierende Umsatzsteuer ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

 

3.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts und ergänzender Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll sodann durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

4.

Für Verbraucher gilt der von uns bestätigte Kaufpreis.

 

 

 

5.

Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

 

 

 

6.

Wir setzen die Zahlungsfähigkeit des Kunden bei Vertragsschluss voraus. Ergeben sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Auslieferung hiergegen Bedenken, so sind wir berechtigt, vor Auslieferung Sicherheiten bis zur Höhe der Auftragssumme zu verlangen bzw. bei deren Nichterbringung vom Auftrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben von uns vorbehalten.

 

 

 

7.

Die Annahme von Schecks/Wechseln bleibt ausdrücklich vorbehalten, erfolgt jedoch stets nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt.

 

 

 

8.

Für nicht von uns genehmigte oder nicht zwingend durch Gesetz zulässige Rücksendungen an uns, sowie solche, die nicht auf ein Verschulden von uns oder nicht auf mangelhafte Ware zurückzuführen sind, gelten pauschalierte Verwaltungskosten in Höhe von 20 % des fakturierten Nettowertes als vereinbart. Dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten zu.

 

 

 

9.

Der Rechnungsbetrag ist generell bei Bereitstellung der Ware oder Dienstleistung zur Entgegennahme durch oder den Versand an den Kunden zur Zahlung fällig. Maximal 30 Tage nach Rechnungsdatum gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Hiervon abweichende Regelungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als wirksam.

 

 

 

10.

Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

 

 

11.

Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

 

12.

Im kaufmännischen Verkehr kann der Kunde ein leistungsverweigerndes Recht oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen einer Forderung ausüben, die ihm unbestreitbar oder aufgrund rechtskräftiger Feststellung zusteht.

 

 

 

13.

Zur Vereinfachung unseres Verwaltungsaufwands betreiben wir bei Rechnungsstellung ein Sofortinkasso (siehe 5.5). Sofern dies durch Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung erfolgt, trägt der Kunde die Kosten für durch beauftragte Dienstleister (z. B. Banken oder Kreditkartengesellschaften) nicht vorgenommene Zahlungen. Hierfür fällt mindestens ein Betrag in Höhe von 15,- € pro nicht vorgenommener Zahlung an.

 

 

 

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